PRÜM hat die Lösungen
Stand: 10/2023
Für viele Einschränkungen bietet PRÜM verschiedene geprüfte barrierefreie Türelemente an.
Die folgenden Ergebnisse wurden durch das ift Rosenheim ermittelt:
Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: 2010 und DIN 18040-2: 2011 |
Bedienungskräfte nach EN 12217:2015-04 Klasse 3 |
Das ift-geprüft-Zeichen zeigt, dass eine oder mehrere Eigenschaften eines Produktes vom ift Rosenheim als unabhängiges, international anerkanntes Prüfinstitut bewertet wurden. PRÜM ist unter der folgenden Nummer gelistet: ift GEPRÜFT: ID K040433 |
PRÜM Türelemente gelten nur als barrierefrei, wenn sie nach DIN 18040-1 oder 18040-2 geplant wurden. Hier werden die Anforderungen für den öffentlichen sowie den privaten Bau festgehalten. Barrierefreie Gestaltung dient nicht nur Nutzern mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung und Rollstuhl, sondern ermöglicht auch Menschen mit anderen Beeinträchtigungen eine erleichterte Bedienung (z.B Personen mit Kleinkindern, Gepäck oder Kinderwagen sowie älteren und schwächeren Menschen).
Einige der Anforderungen an barrierefreie Türen:
• Bewegungsflächen vor und hinter Türen
• Min. lichte Durchgangsmaße: 90 cm x 205 cm
• Maximale Leibungstiefe von 26 cm
• Benutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis, Grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, Zugänglich und nutzbar sein
• Drückergarnituren greifgünstig ausgebildet für motorisch, blinde und sehbehinderte Menschen (Bogen oder U-förmige Griffe, senkrechte Bügel)
• Kein Drehgriff und eingelassene Griffe
• Orientierungshilfen an Türen (taktil erkennbar, visueller Kontrast)
• Geringer Kraftaufwand nach Bedienkräften der Klasse 3 nach DIN EN 12217
• Türschwellen nicht zulässig, wenn technisch unabdingbar max. 2cm
Die barrierefreien Türelemente von PRÜM entsprechen den Anforderungen der DIN 18040-1 und DIN 18040-2. Dies wurde durch die entsprechenden Prüfungen des Prüfinstitutes ift Rosenheim nachgewiesen. Um die Funktion als barrierefreies Türelement im Gebrauchszustand sicherzustellen, müssen die weiteren in diesen Normen genannten Anforderungen durch die fachgerechte Planung und Ausführung sichergestellt werden.